ArchivOrdentliche Hauptversammlung 2010 Ordentliche Hauptversammlung der Südzucker AG am Dienstag, 20. Juli 2010, 10:00 Uhr im Congress Center Rosengarten, 68161 Mannheim, Rosengartenplatz 2 ÜbersichtTagesordnung
Gegenstände zur Tagesordnung ohne BeschlussfassungTagesordnungspunkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2009/10, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2009/10 und des Berichts des Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2010 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der EinberufungDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 189.353.608 EUR und ist in 189.353.608 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 189.353.608. DividendeTOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns:Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt für das Geschäftsjahr 2009/10 von 85.215.858,14 EUR wie folgt zu verwenden:
Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden sind, wird der Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert, bei unveränderter Ausschüttung von 0,45 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie den entsprechend höheren verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Die Dividende wird am 21. Juli 2010 ausgezahlt. Hinweis der Gesellschaft: Die Dividendenbekanntmachung wird nach Beschlussfassung durch die Hauptversammlung in einem Börsenpflichtblatt, im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Südzucker-Website veröffentlicht. Informationen zur Teilnahme und zur StimmrechtsvertretungVoraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des StimmrechtsZur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 13. Juli 2010 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt c/o Deutsche Bank AG - General Meetings - Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt/Main Telefax Nr.: +49 (0) 69/12012-86045 E-Mail: WP.HV@Xchanging.com bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 29. Juni 2010, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens 13. Juli 2010 (24.00 Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch im Falle der Stimmrechtsvertretung sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. § 15 Abs. 1 Satz 3 der Satzung, wonach Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung erteilt werden, schriftlich zu erteilen sind, findet mit Blick auf eine neue gesetzliche Regelung, die Textform genügen lässt, keine Anwendung. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an die folgende Adresse: Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax Nr.: +49(0)89/309037-4675 übermittelt werden. Für die Vollmachtserteilung kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch in diesem Jahr die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, können hierzu ebenfalls das Formular verwenden, das den Aktionären nach der Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandt wird. Eine Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfordert, dass diesen ausdrücklichen Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Über die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG teilgenommen werden. Die Stimmrechtsvertreter nehmen auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Die Erteilung der Vollmacht an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung müssen in Textform übermittelt werden. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Auch nach Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen. Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft senden Sie bitte per Post oder Telefax bis spätestens 19. Juli 2010 (Posteingang) an die folgende Adresse: Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße 8 80333 München Telefax Nr.: +49 (0) 89/309037-4675 Vollmachten und Weisungen, der Widerruf von Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung können auch elektronisch über ein internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft übermittelt werden. Dieses System ist über folgenden Link für die Aktionäre zugänglich: Hier finden Sie auch weiterführende Hinweise zur Nutzung dieses Tools. Für die Erteilung von Vollmachten/Weisungen über dieses System gelten folgende Fristen: Vollmachten/Weisungen an den Stimmrechtsvertreter können bis 18.00 Uhr am Vortag der Versammlung (19. Juli 2010) erteilt, geändert oder widerrufen werden. Vollmacht an Dritte kann bis zum Ende der Versammlung erteilt, nachgewiesen, geändert oder widerrufen werden. Rechte der Aktionäre
Minderheitsverlangen/Gegenanträge/WahlvorschlägeBis zum Fristablauf am 5. Juli 2010, 24.00 Uhr waren keine Minderheitsverlangen/Gegenanträge/Wahlvorschläge für die Hauptversammlung der Südzucker AG am 20. Juli 2010 eingereicht worden. Unterlagen zur Tagesordnung
Vollmacht/WeisungserteilungAuf den nachfolgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, Vollmacht/Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Vollmacht an einen Dritten zur Ordentliche Hauptversammlung der Südzucker AG am 20. Juli 2010 in Mannheim zu erteilen. Hinweis: Wenn wir Vollmacht/Weisungen auf mehreren Übermittlungswegen mit voneinander abweichenden Weisungen erhalten, werden wir diejenige per Internet als vorrangig betrachten, sofern nicht eindeutig ersichtlich ist, dass diese Vollmacht/Weisung durch eine spätere Vollmacht/Weisung widerrufen wurde. Dieser Hinweis hat Vorrang gegenüber den im Proxy-Voting-System gemachten Ausführungen zu diesem Sachverhalt. Termine rund um die Hauptversammlung
AbstimmungsergebnisseAuf der Hauptversammlung der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt am 20. Juli 2010 in Mannheim waren
Die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung hatten folgende Ergebnisse: TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2009/10, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2009/10 und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Beschlussfassung TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns ANGENOMMEN
TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/10 ANGENOMMEN
TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/10 ANGENOMMEN
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/11 ANGENOMMEN
TOP 6 Satzungsänderungen zur Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung, insbesondere zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ANGENOMMEN
TOP 7 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts ANGENOMMEN
TOP 8 Aufhebung des bedingten Kapitals I sowie Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Genussscheinen, Wandel- und Optionsschuldverschreibungen mit Satzungsänderung ANGENOMMEN
TOP 9 Billigung des Vorstandsvergütungs-Systems ANGENOMMEN
TOP 10 Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernjahresabschluss ANGENOMMEN
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