Corporate Governance
Entsprechenserklärung
November 2009
Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt haben am 26. November 2009 den Beschluss gefasst, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 AktG abzugeben:
Die Hauptversammlung der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt hat am 27. Juli 2006 beschlossen, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren zu verzichten.
Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodex-Fassung vom 18. Juni 2009 entspricht die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt (auch zukünftig) mit folgenden Ausnahmen:
Ziffer 4.2.3:
Die Vorstandsverträge enthalten keinen Abfindungs-Cap. Wir sehen dafür auch in Zukunft keine Notwendigkeit, zumal gegen solche Vertragsklauseln erhebliche rechtliche Bedenken bestehen.
Ziffer 5.3.3:
Für die Einrichtung eines zusätzlichen Nominierungsausschusses, der die Kandidatenvorschläge des Aufsichtsrats vorbereiten soll, sehen wir keine Notwendigkeit. Es ist sachgerechter, dass - wie bisher - alle Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit haben, gleichrangig an der Findung der Kandidaten für den Aufsichtsrat mitzuwirken.
Ziffer 5.4.6:
Wir weisen die Aufsichtsratsvergütung aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm existiert bei der Südzucker AG nicht. Der Empfehlung des Kodex, die Aufsichtsratsbezüge individualisiert auszuweisen, folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis. Dementsprechend enthält der Corporate Governance-Bericht auch keine individualisierte Darstellung der Aufsichtsratsbezüge.