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Corporate Governance

Entsprechenserklärung

November 2003

Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/ Ochsenfurt haben am 20. November 2003 beschlossen, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex abzugeben:
Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt hat den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der bis 4. Juli 2003 gültigen Fassung entsprochen. Der aktuellen Kodexfassung entsprechen wir (auch zukünftig) mit folgender Ausnahme:
Wir weisen die Vorstands- und Aufsichtsratsgehälter aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm existiert bei der Südzucker AG nicht. Der Empfehlung des Kodex, die Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge individualisiert auszuweisen, folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis.

Januar 2003

Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt haben sich mit dem Deutschen Corporate Governance-Kodex eingehend befasst und stimmen den dortigen Regelungen zu. Schon heute handelt Südzucker grundsätzlich im Einklang mit den Kodex-Bestimmungen.
Zur Umsetzung der Kodex-Empfehlungen wurden die Geschäftsordnungen von Aufsichtsrat und Vorstand angepasst. Wir können dementsprechend folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgeben:
Die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt entspricht den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex" im Jahr 2003.
Der Vorstand