November 2011
Vorstand und Aufsichtsrat der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt haben am 22. November 2011 den Beschluss gefasst, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 AktG abzugeben:
Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodex-Fassung vom 26. Mai 2010 entspricht die Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt (auch zukünftig) mit folgenden Ausnahmen:
Ziffer 2.3.3 (Briefwahl Hauptversammlung):
In der Satzung der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt ist von der Möglichkeit, die Briefwahl in der Hauptversammlung zu gestatten, bislang kein Gebrauch gemacht. Der Empfehlung, die Aktionäre bei der Briefwahl zu unterstützen, kann deshalb nicht gefolgt werden.
Ziffer 4.2.3 (Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen):
Die Vorstandsverträge enthalten keinen Abfindungs-Cap. Wir sehen dafür auch in Zukunft keine Notwendigkeit, zumal gegen solche Vertragsklauseln erhebliche rechtliche Bedenken bestehen.
Ziffer 4.2.4 (Individualisierte Vorstandsvergütung):
Die Hauptversammlung der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt hat zuletzt am 20. Juli 2010 beschlossen, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren zu verzichten.
Ziffer 5.3.3 (Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats):
Für die Einrichtung eines zusätzlichen Nominierungsausschusses, der die Kandidatenvorschläge des Aufsichtsrats vorbereiten soll, sehen wir keine Notwendigkeit. Es ist sachgerechter, dass - wie bisher - alle Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit haben, gleichrangig an der Findung der Kandidaten für den Aufsichtsrat mitzuwirken.
Ziffer 5.4.1 (Diversity-Ziele für Zusammensetzung des Aufsichtsrats):
Der Aufsichtsrat strebt eine hinreichende Vielfalt in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen an. Der Aufsichtsrat wird aber weiterhin die Entscheidung hinsichtlich seiner Zusammensetzung prioritär nicht am jeweiligen Geschlecht, sondern an der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen ausrichten.
Ziffer 5.4.6 (Individualisierte Aufsichtsratsvergütung):
Wir weisen die Aufsichtsratsvergütung aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm existiert bei der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt nicht. Der Empfehlung des Kodex, die Aufsichtsratsbezüge individualisiert auszuweisen, folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis. Dementsprechend enthält der Corporate Governance-Bericht auch keine individualisierte Darstellung der Aufsichtsratsbezüge.