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Unternehmensprofil

Unternehmensstrategie und Leitlinien

  • Südzucker ist Europas führender Anbieter von Zuckerprodukten und hat in den Segmenten Spezialitäten, CropEnergies und Frucht bedeutende Marktpositionen.
  • Unser Ziel als europäischer Konzern ist es, gemeinsam mit unseren Partnern verantwortungsvoll an der Gestaltung der Zukunft zu arbeiten, aufbauend auf dem Nachhaltigkeitsgedanken weiter profitabel zu wachsen und den Unternehmenswert langfristig zu steigern. Gleichzeitig wollen wir die Interessen der Aktionäre, der Kunden, der Lieferanten, der Menschen im Unternehmen und zukünftiger Generationen angemessen berücksichtigen.
  • Wir haben unsere Geschäftsfelder frühzeitig auf die steigende Nachfrage nach Agrarrohstoffen, Nahrungs- und Futtermitteln sowie Energie ausgerichtet und wollen in allen Segmenten die sich ergebenden Chancen nutzen; dies kann durch organisches Wachstum, Kooperationen wie auch Akquisitionen erfolgen.
  • Die Südzucker-Gruppe stützt sich auf die enge Verbindung zur Landwirtschaft und damit auch der Rohstoffbasis, die konzerninterne Forschungskompetenz, das breit angelegte Produktions-Know-how in der Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe und die Erfahrung bei der Vermarktung, insbesondere im B2B-Bereich.
  • Gelebt und getragen wird der Erfolg des Unternehmens durch unsere weltweit rund 17.900 Mitarbeiter. Deshalb stehen Mitarbeiterförderung und Weiterbildung immer im Mittelpunkt.
  • Wir schaffen Werte für eine nachhaltig erfolgreiche Unternehmensentwicklung

Verhaltenskodex

Der vorliegende Verhaltenskodex basiert auf den Wertvorstellungen des Unternehmens. Sein Zweck besteht darin, sicherzustellen, dass sämtliche Mitarbeiter, Manager und Direktoren der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim, gemäß den darin enthaltenen Werten und Vorgaben leben und handeln. Der Kodex soll ein grundsätzliches und eindeutiges Verständnis jenes Verhaltens vermitteln, das wir von all unseren Mitarbeitern und an allen Arbeitsorten erwarten.
Die Südzucker AG verpflichtet sich, ihre Geschäftstätigkeit auf ethische, legale und verantwortungsvolle Art und Weise auszuüben. Aus diesem Grund hat die Südzucker AG sich den vorliegenden Verhaltenskodex über gesellschaftliche Verantwortung auferlegt. Das Unternehmen verpflichtet sich sicherzustellen, dass dieser Kodex in allen seinen Standorten auf der ganzen Welt respektiert wird. Gleichzeitig erwartet die Südzucker AG von ihren Lieferanten bzw. Vertragspartnern, dass auch diese sich gemäß den in diesen Richtlinien dargelegten Vorgaben verhalten. Bei der Erstellung dieses Kodex wurde auf anerkannte Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR) oder die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organisation) Bezug genommen1. Die nachstehend genannten Prinzipien basieren auf diesen Standards.
Einhaltung von Gesetzen
Sämtliche Geschäftstätigkeiten der Südzucker AG haben allen anwendbaren gesetzlichen Erfordernissen auf nationaler und internationaler Ebene ebenso zu entsprechen wie den Südzucker AG Standards im Hinblick auf Beschäftigung und Herstellung. Die Südzucker AG verpflichtet sich des weiteren, bei all ihren Geschäftstätigkeiten allfällig geltende Antibestechungs- und Anti-korruptionsgesetze und -vorschriften zu beachten.
Verbot von Diskriminierung und Belästigung
Die Südzucker AG wird keinerlei diskriminierende Maßnahmen zulassen oder Handlungen begehen. Diskriminierung bedeutet jede Art von Unterscheidung, Ausschluss oder Bevorzugung, die die Gleichbehandlung oder die Zugangsmöglichkeiten zu Arbeit und Beschäftigung einschränken, und die möglicherweise auf Hautfarbe, Geschlecht, Religionsbekenntnis, politische Überzeugung, Alter, nationale, soziale oder ethnische Herkunft, familiäre Verpflichtungen oder ähnliche Überlegungen dieser Art zurückzuführen sind. Die Südzucker AG bekennt sich überdies zu Arbeitsplätzen, die frei von jeder Art von Belästigung und Schikanen sind.
Entlohnung und Vergünstigungen
Das Unternehmen garantiert, keine Löhne unter dem gesetzlich gültigen Mindestlohn auszuzahlen. Die Südzucker AG wird weder aus disziplinären Gründen noch als Beschäftigungsbedingung Bezahlungen kürzen oder einbehalten. Die den Mitarbeitern ausbezahlte Entlohnung muss alle gültigen Gesetze zu Löhnen und Gehältern erfüllen, einschließlich den Bestimmungen zu Mindestgehältern, Überstunden und gesetzlich festgelegten Vergünstigungen.
Arbeitszeit
Die Südzucker AG gewährleistet, dass die geltenden gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen eingehalten werden. Die maximal erlaubte Arbeitszeit pro Woche wird durch nationale Gesetze und
entsprechend der Konventionen der internationalen Arbeitsorganisation geregelt. Die Beschränkung der Überstunden wird gemäß den regionalen gesetzlichen bzw. vertraglichen Verpflichtungen geregelt. Den Arbeitnehmern steht, mit Ausnahme von außergewöhnlichen Umständen und für eine beschränkte Zeitspanne, zumindest ein freier Tag pro Woche zu. Die Arbeitsorganisation sorgt für die erforderlichen Arbeitspausen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter nicht zu gefährden.
Verbot von Kinderarbeit
Die Südzucker AG akzeptiert keine Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren, es sei denn, dies ist durch gesetzliche Bestimmungen gestattet, in keinem Fall jedoch unter 14 Jahren. Für den Fall, dass die geltenden Gesetze ein höheres Mindest-beschäftigungsalter vorschreiben oder die gesetzliche Schulpflicht über 15 Jahren endet, wird dieses Alterslimit als gültig erachtet. Allgemeine Ausbildungs- oder Trainingsprogramme, die von Kindern in Schulen oder anderen Institutionen in Anspruch genommen werden, fallen nicht unter diese Beschränkung. Alle jungen Arbeitnehmer müssen davor geschützt werden, irgendwelche Arbeiten zu verrichten, die aller Voraussicht nach gefährlich sind oder die Ausbildung des Kindes beeinträchtigen oder auch seine Gesundheit oder seine physische, psychische, soziale, geistige oder moralische Weiterentwicklung gefährden.
Verbot von Zwangsarbeit
Die Südzucker AG bedient sich weder Zwangs- noch Pflichtarbeit, worunter jene Arbeit oder Dienstleistung zu verstehen ist, die unter Androhung von Strafe verrichtet wird oder für deren Verrichtung sich jemand nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Ebenso ist es verboten, persönliche Ausweisdokumente von Beschäftigten bei Antritt des Dienstverhältnisses einzubehalten.
Versammlungsfreiheit & Kollektivvertragsverhandlungen
Die Südzucker AG anerkennt und respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Versammlungsfreiheit sowie deren Recht, sich ihre Vertreter frei und unabhängig zu wählen und garantiert, dass diese Vertreter keiner Form von Diskriminierung ausgesetzt sind. Das Unternehmen anerkennt auch das Recht der Arbeitnehmer auf Kollektivvertragsverhandlungen.
Gesundheit & Sicherheit am Arbeitsplatz
Das Unternehmen stellt sicher, dass der Arbeitsplatz und seine Umgebung (Maschinen, Ausrüstungsgegenstände und Arbeitsablauf, chemische Arbeitsstoffe, etc.) weder die körperliche Unversehrtheit noch die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden. Geeignete Maßnahmen zur Verminderung von Unfallgefahr und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sind das Ziel regelmäßig stattfindender Optimierungsprogramme. Die Arbeitnehmer erhalten darüber hinaus Schulungen über Sicherheit und Gesundheit im Beruf und am Arbeitsplatz. Die Arbeitnehmer müssen über einen garantierten Zugang zu Trinkwasser, Sanitäreinrichtungen und Sozialräumen verfügen, die in Übereinstimmung mit den dafür anwendbaren gesetzlichen Vorschriften errichtet wurden und dementsprechend weiter aufrechterhalten werden. Der Arbeitsplatz und sein Umfeld müssen über geeignete Notausgänge, Brandschutzeinrichtungen sowie über ausreichende Beleuchtung verfügen. Für einen adäquaten Nichtraucherschutz ist ebenfalls Sorge zu tragen.
Umwelt
Verfahren und Standards für die Abfallbehandlung, für den Umgang mit und die Entsorgung von chemischen und anderen gefährlichen Materialien, für Emissionen und für die Abwasseraufbereitung, haben zumindest den gesetzlichen Mindestanforderungen zu entsprechen oder diese zu übertreffen.
1 Dieser Verhaltenskodex basiert auch auf dem „Verhaltenskodex der Zuckerindustrie" (www.cefs.org).