Ordentliche Hauptversammlung 2019

Ordentliche Hauptversammlung der Südzucker AG
am Donnerstag, 18. Juli 2019, 10:00 Uhr im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim

Rede Dr. Wolfgang Heer - Hauptversammlung 2019

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Einladung zur Hauptversammlung 2019

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Abstimmungsergebnisse Hauptversammlung 2019

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Satzung Südzucker AG 2019

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Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018/19, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018/19 und des Berichts des Aufsichtsrats
  2. Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19
  4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19
  5. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
  6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen
  7. Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und Satzungsänderung
  8. Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts
  9. Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts

HV 2019 - Informationen zur Teilnahme und zur Stimmrechtsvertretung

53.38 kB

HV 2019 - Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

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Termine rund um die Hauptversammlung 2019

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HV 2019 - Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

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Gegenstände zur Tagesordnung ohne Beschlussfassung

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018/19, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018/19 und des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2019 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 204.183.292 € und ist in 204.183.292 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit jeweils 204.183.292. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südzucker AG für das Geschäftsjahr 2018/19 in Höhe von 40.923.324,11 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende
von 0,20 EUR je Aktie
 
auf 204.183.292 Stückaktien 40.836.658,40 €
Vortrag auf neue Rechnung 86.665,71 €
Bilanzgewinn 40.923.324,11 €

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 23. Juli 2019.

Hinweis der Gesellschaft: Die Dividendenbekanntmachung wird nach Beschlussfassung durch die Hauptversammlung im Bundesanzeiger sowie auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.


Minderheitsverlangen/Gegenanträge/Wahlvorschläge

Bis zum Fristablauf am 17. Juni 2019, 24:00 Uhr, wurden keine Minderheitsverlangen/Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG für die Hauptversammlung der Südzucker AG am 18. Juli 2019 eingereicht.

Bis zum Fristablauf am 3. Juli 2019, 24:00 Uhr, wurde ein Gegenantrag/Wahlvorschlag gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG für die Hauptversammlung der Südzucker AG am 18. Juli 2019 eingereicht.

Informationen zum Wahlvorschlag


Unterlagen zur Tagesordnung

Unterlagen zu TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/19

Geschäftsbericht 2018/19

1. März 2018 bis 28. Februar 2019

9.83 MB

Lagebericht und Jahresabschluss der Südzucker AG 2018/19

(nebst dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB)  

1.80 MB

Unterlagen zu TOP 5
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Lebenslauf und Tätigkeitsübersicht des von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieds


Unterlagen zu TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen

HV 2019 - Ergänzende Informationen zu TOP 6

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Unterlagen zu TOP 7
Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und Satzungsänderung

Satzung vom 19. Juli 2018 mit zur Abstimmung gegebenen Satzungsänderungen

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Vollmachts-/Weisungserteilung

Auf den nachfolgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, Vollmacht/Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Vollmacht an einen Dritten zur Ordentliche Hauptversammlung der Südzucker AG am 18. Juli 2019 in Mannheim zu erteilen.

Hinweis
Wenn wir Vollmacht/Weisungen auf mehreren Übermittlungswegen mit voneinander abweichenden Weisungen erhalten, werden wir diejenige per Internet als vorrangig betrachten, sofern nicht eindeutig ersichtlich ist, dass diese Vollmacht/Weisung durch eine spätere Vollmacht/Weisung widerrufen wurde. Dieser Hinweis hat Vorrang gegenüber den im Proxy-Voting-System gemachten Ausführungen zu diesem Sachverhalt.

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