Südzucker International Finance erwartet Vorliegen eines Cash Flow-Ereignisses und den Ausfall von Vergütungszahlungen für die Hybrid-Anleihe auf Basis des konsolidierten Südzucker AG-Jahresabschlusses 2018/19

Mannheim, 27.03.2019 78.52 kB

Die Südzucker AG hat über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Südzucker International Finance B.V., Oud-Beijerland, Niederlande, im Jahr 2005 eine nachrangige fest beziehungsweise variabel verzinsliche Hybrid-Anleihe ohne Fälligkeitstag mit einem Nennbetrag von 700.000.000 Euro (ISIN XS0222524372) ausgegeben. Die Vergütung auf die Hybrid-Anleihe wird vierteljährlich jeweils Ende März, Juni, September und Dezember gezahlt.

Die Südzucker International Finance hat den Anleihegläubigern der Hybrid-Anleihe heute mitgeteilt, sie gehe aufgrund der heutigen Südzucker-Veröffentlichung zu den vorläufigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2018/19 davon aus, dass sich aus dem geprüften konsolidierten Jahresabschluss der Südzucker AG für das am 28. Februar 2019 endende Geschäftsjahr das Vorliegen eines Cash Flow-Ereignisses ergeben wird.

Ein Cash Flow-Ereignis liegt nach den maßgeblichen Anleihebedingungen vor, sofern der konsolidierte Cashflow der Südzucker AG fünf Prozent der konsolidierten Umsatzerlöse unterschreitet. Maßgeblich sind die geprüften Zahlen im – derzeit noch nicht veröffentlichten – Geschäftsbericht der Südzucker für das Geschäftsjahr 2018/19. Die Feststellung, ob ein Cash Flow-Ereignis vorliegt, ist wenige Geschäftstage vor dem jeweiligen Vergütungszahlungstag vorzunehmen. Im Fall eines Cash Flow-Ereignisses ist die Südzucker International Finance nach den Anleihebedingungen grundsätzlich verpflichtet, die Zahlung einer Vergütung auf die Hybrid-Anleihe für den jeweiligen Vergütungszahlungstag zu unterlassen.

Wie die Südzucker International Finance heute mitteilte, geht sie daher davon aus, dass die Zahlung einer Vergütung für die vier nach der Veröffentlichung des Geschäftsberichts der Südzucker liegenden Vergütungszahlungstage unterbleiben wird, das heißt für Ende Juni, September und Dezember 2019 sowie Ende März 2020 (http://www.suedzucker.nl/insider-information-publications).

Die endgültige Feststellung, ob ein Cash Flow-Ereignis vorliegt, wird zum maßgeblichen Stichtag vor dem jeweiligen Vergütungszahlungstag erfolgen. Die Südzucker International Finance wird die Anleihegläubiger jeweils gesondert und rechtzeitig vor dem maßgeblichen Vergütungszahlungstag darüber unterrichten, ob ein Cash Flow-Ereignis vorliegt und ob eine Zahlung der Vergütung erfolgt oder unterbleibt.

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